Allgemeine Geschäftsbedinungen
(AGB)
für die Nutzung der KI-Plattform der TUNE.eco GmbH
Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TUNE.eco GmbH, Osterwaldstr. 10, 80805 München (nachfolgend „TUNE") und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten KI-Plattform („KI-Produkt").
(2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TUNE hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten ergänzend die Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags
TUNE stellt dem Kunden eine cloudbasierte KI-Plattform zur Verfügung, die über einen Webbrowser zugänglich ist. Die Plattform ermöglicht die Nutzung verschiedener KI-Modelle zur Textgenerierung, Bildgenerierung, Datenverarbeitung und Prozesssteuerung.
(2) Bereitstellung
a) Die Plattform wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt.
b) Der Zugang erfolgt über personenbezogene Benutzerzugänge („Nutzer").
c) Jeder Nutzerzugang ist einer natürlichen Person zugeordnet und nicht übertragbar.
d) Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen (Account-Sharing) ist unzulässig.
(3) Credit-System
Die Nutzung der Plattform erfolgt über ein Credit-System.
Credits sind eine nutzungsabhängige Abrechnungseinheit, die modell- und anbieteragnostisch ist.
Credits werden organisationsweit in einem gemeinsamen Pool zur Verfügung gestellt.
Die Anzahl der enthaltenen Credits je Nutzer ergibt sich aus dem jeweiligen Lizenzvertrag.
Bei Kündigung oder Vertragsende erfolgt keine Erstattung für nicht genutzte Credits.
(4) Technologie-Partner
TUNE nutzt zur Erbringung der Dienstleistung KI-Modelle folgender Anbieter:
OpenAI (USA)
Anthropic (USA)
Google (USA)
Mistral AI (Frankreich)
Black Forest Labs (Deutschland)
Die Auswahl und Orchestrierung der Modelle erfolgt durch TUNE. TUNE behält sich vor, weitere Anbieter einzubinden oder bestehende zu ersetzen, sofern dies die Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt. Die Auswahl zur Nutzung erfolgt durch den Kunden.
(5) Funktionsumfang
TUNE ist berechtigt, die Funktionalität im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung zu erweitern oder anzupassen, sofern dadurch die Kernfunktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(6) Einschränkungen
TUNE übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform den individuellen Anforderungen des Kunden in jeder Hinsicht entspricht.
TUNE schuldet keine Beratungsleistungen, es sei denn, diese wurden gesondert beauftragt.
Setup-Leistungen und Anpassungen sind nicht Bestandteil dieser AGB und werden gesondert vereinbart.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Einräumung von Nutzungsrechten
TUNE gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, auf die vereinbarte Nutzeranzahl beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform.
(2) Rechte an KI-Outputs
a) Die durch die Nutzung der Plattform generierten Inhalte (Texte, Bilder, Daten - nachfolgend „Outputs") stehen dem Kunden zu, soweit sie urheberrechtlich schutzfähig sind.
b) Der Kunde ist berechtigt, die Outputs kommerziell zu nutzen, zu bearbeiten und weiterzuverwenden.
c) TUNE behält sich vor, anonymisierte Nutzungsstatistiken (ohne Kundendaten) für eigene Zwecke zu erstellen.
(3) Keine Nutzung für KI-Training
TUNE verwendet die vom Kunden eingegebenen Daten und generierten Outputs NICHT für das Training, die Verbesserung oder die Weiterentwicklung von KI-Modellen. Dies gilt auch für die eingesetzten Subauftragsverarbeiter (KI-Modell-Anbieter).
(4) Einschränkungen bei Verbundunternehmen
Der Kunde darf die Plattform auch durch nach § 15 AktG mit ihm verbundene Unternehmen nutzen lassen, sofern diese ebenfalls über entsprechende Lizenzen verfügen.
§ 4 Verfügbarkeit und Service Level
(1) Verfügbarkeitsgarantie
TUNE gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99,0% pro Kalendermonat (gemessen in Minuten).
(2) Ausnahmen von der Verfügbarkeitsgarantie
Nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet werden:
Geplante Wartungsfenster, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden (maximal 4 Stunden pro Monat)
Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (siehe § 13)
Ausfälle durch Dritte (z.B. KI-Modell-Anbieter, Hosting-Provider), sofern TUNE kein Verschulden trifft
Ausfälle durch unsachgemäße Nutzung des Kunden
Netzwerkprobleme außerhalb des Einflussbereichs von TUNE
(3) Wartung und Updates
TUNE führt regelmäßig Wartungsarbeiten und Updates durch, um die Sicherheit, Stabilität und Funktionalität der Plattform zu gewährleisten.
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9-17 Uhr MEZ) durchgeführt.
Notfall-Wartungen können auch ohne Vorankündigung durchgeführt werden, wenn dies zur Abwehr von Sicherheitsrisiken erforderlich ist.
(4) Support
Der Kunde kann bei technischen Problemen den 1st-Level-Support per E-Mail unter support@tune.eco kontaktieren.
TUNE bemüht sich, Supportanfragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten (7 Tage die Woche).
Die Reaktionszeit bezieht sich auf die erste Rückmeldung, nicht auf die abschließende Lösung des Problems.
Support ist auf technische Fragen zur Nutzung der Plattform beschränkt. Beratungsleistungen sind nicht enthalten.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Sorgfaltspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeteilten Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist TUNE unverzüglich zu informieren.
Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
(2) Zulässige Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nur für rechtmäßige Zwecke zu nutzen.
Verboten ist insbesondere die Verarbeitung, Verbreitung oder Speicherung von:
• Rechtswidrigen, sittenwidrigen oder gegen Rechte Dritter verstoßenden Inhalten
• Gewaltverherrlichenden, pornografischen oder jugendgefährdenden Inhalten
• Spam, Schadsoftware oder sonstigen schädlichen Inhalten
• Inhalten, die geistiges Eigentum Dritter verletzen
(3) Technische Voraussetzungen
Der Kunde stellt sicher, dass er über die für die Nutzung erforderliche Hardware, Software und Internetverbindung verfügt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(4) Mitwirkungspflichten
Der Kunde wirkt bei der Behebung von Störungen mit, soweit dies zumutbar ist.
Insbesondere erteilt er notwendige Auskünfte und stellt erforderliche Informationen zur Verfügung.
Bei Mängelmeldungen beschreibt der Kunde das Problem so genau wie möglich.
(5) Verantwortung für Eingaben
Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm eingegebenen Daten und Inhalte (Prompts).
Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den Eingaben verfügt.
Er stellt sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig erfolgt.
§ 6 Gewährleistung
(1) Beschaffenheit
TUNE stellt die Plattform in der jeweils aktuellen Version zur Verfügung. Die Plattform wird auf einer geeigneten Cloud-Infrastruktur gehostet und entspricht dem Stand der Technik.
(2) Keine Garantie für spezifische Ergebnisse
TUNE übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit der durch die KI-Modelle generierten Outputs.
Die Outputs dienen ausschließlich als Vorschläge und Hilfsmittel. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Outputs zu prüfen und zu bewerten.
TUNE übernimmt keine Haftung für unternehmerische Entscheidungen, die auf Basis der Outputs getroffen werden.
(3) Ausschluss der Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei:
Unsachgemäßer Nutzung durch den Kunden
Nicht autorisierten Änderungen oder Eingriffen
Störungen durch externe Systemumgebungen des Kunden
Höherer Gewalt oder Einwirkungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von TUNE
Mängeln, die durch Dritte (insbesondere KI-Modell-Anbieter) verursacht wurden, sofern TUNE kein Verschulden trifft
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Auftragsverarbeitungsvertrag
Soweit TUNE im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags.
(2) Verantwortlichkeit
Der Kunde bleibt für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die von ihm eingegebenen Daten verantwortlich.
Der Kunde stellt sicher, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorliegt.
(3) Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei nur für Zwecke dieses Vertrags zu verwenden.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
• Öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden des Empfängers)
• Dem Empfänger bereits zuvor rechtmäßig bekannt waren
• Von Dritten rechtmäßig offengelegt wurden
• Aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssenDie Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(4) Sicherheitsmaßnahmen
TUNE implementiert angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Diese sind im AVV detailliert beschrieben
§ 8 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Befreiung von Leistungspflichten
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Vertragspflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht.
(2) Ereignisse höherer Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere:
Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, etc.)
Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen
Pandemien, Epidemien
Stromausfälle, Netzwerkausfälle größeren Umfangs
Cyberangriffe größeren Umfangs
Handlungen oder Unterlassungen von Behörden
Sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen
(3) Benachrichtigungspflicht
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende des Ereignisses zu informieren.
(4) Vertragliche Anpassung
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Ausnahme: Weisungen im Rahmen des AVV können in Textform (E-Mail) erteilt werden.
(2) Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
TUNE ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Abtretung und Übertragung
Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TUNE abtreten oder übertragen.
TUNE ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
(4) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Referenznennung
TUNE ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und den Namen sowie das Logo des Kunden auf der eigenen Website, in Präsentationen, Pressemitteilungen und sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen zu verwenden.
TUNE wird dabei auf eine sachgemäße und angemessene Darstellung achten.
Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. TUNE wird die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen entfernen.
(6) Änderung der AGB
TUNE ist berechtigt, diese AGB bei sachlichem Grund (z.B. Änderungen der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, Änderungen der Kostenstruktur) anzupassen.
Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen.
Im Falle des Widerspruchs ist TUNE berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
TUNE wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung seines Verhaltens (Widerspruch